Europäischer Rechnungshof: EU verfehlt Ziel bei Klimaschutzfinanzierung

Die Europäische Union hat ihr selbst gestecktes Ziel, in dem Zeitraum zwischen 2014 und 2020 mindestens 20 % ihrer Gelder für den Klimaschutz auszugeben, verfehlt. Dies geht aus einem am 30. Mai veröffentlichten Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor.

Zwar hatte die Europäische Kommission mitgeteilt, dass die EU im genannten Zeitraum 216 Milliarden Euro für Klimaschutzmaßnahmen ausgegeben und somit die 20 %-Vorgabe erfüllt habe. Allerdings stellten die Prüfer:innen in der Folge fest, dass die gemeldeten Ausgaben nicht immer klimarelevant waren und der Gesamtbetrag der Klimaschutzausgaben um mindestens 72 Milliarden Euro zu hoch angesetzt wurde. Außerdem äußerten sie die Befürchtung, dass die Angaben der EU-Kommission auch für den Zeitraum von 2021 bis 2027 unzuverlässig sein könnten, zumal dann das Ausgabenziel der EU für den Klimaschutz mit 30 % deutlich höher liegen wird.

Die wichtigsten Ausgabenprogramme der EU, die als klimarelevant eingestuft wurden, betreffen Landwirtschaft, Infrastruktur und die auf einen Ausgleich regionaler Entwicklungsunterschiede abzielende Kohäsionspolitik. Dabei weist die EU-Kommission verschiedenen Programmkomponenten sogenannte Koeffizienten zu, die ihrem erwarteten Beitrag zum Klimaschutz entsprechen.

Europäischer Rechnungshof: „Schwachstellen“ in Berichterstattung

Die Berichterstattung über klimabezogene Ausgaben weist den Prüfer:innen zufolge einige Schwachstellen auf, was sie insgesamt unzuverlässig mache. Die derzeitige Methode zur Nachverfolgung von Ausgaben beruhe auf Annahmen: Der endgültige Beitrag zu den Klimazielen der EU werde dabei nicht bewertet, und es gebe kein System zur Überwachung der Ergebnisse für den Klimaschutz. Die verwandten Koeffizienten seien nicht immer realitätsnah. Demzufolge würden in einigen Fällen Ausgaben auch dann als klimarelevant angesehen, wenn die damit geförderten Projekte und Programme kaum oder gar keine Auswirkungen auf das Klima hätten, wie beispielsweise für die Infrastruktur in ländlichen Gebieten. In anderen Fällen blieben potenzielle negative Auswirkungen unberücksichtigt, wie etwa der Einfluss von Kohlenstoffdioxid-Emissionen.

„Die Bekämpfung des Klimawandels ist eine wichtige Priorität für die EU, die sich selbst ambitionierte Energie- und Klimaziele gesetzt hat“, sagt Joëlle Elvinger, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. „Wir haben allerdings festgestellt, dass im Zeitraum 2014 bis 2020 nicht alle gemeldeten klimabezogenen Ausgaben aus dem EU-Haushalt tatsächlich dem Klimaschutz dienten. Deshalb sprechen wir eine Reihe von Empfehlungen aus, um die Vergabe von EU-Mitteln enger mit den Klima- und Energiezielen der EU zu verknüpfen.“ Demnach empfiehlt der EU-Rechnungshof der Europäischen Kommission die Begründung, inwiefern die Agrarförderung zum Klimaschutz beitrage, so Elvinger.

ECA: Klimaschutz im EU-Haushalt: Ziel verfehlt

ECA: Klimaschutz im EU-Haushalt: Ziel verfehlt (pdf)