Europäischer Rechnungshof: Luftqualität und Lärm in Städten
Die Umweltbelastung in den Städten der EU zählt nach wie vor zu den größten Risikofaktoren für die Gesundheit. Dies geht aus einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Europäische Städte seien zu laut. Zudem sei die Luftverschmutzung nach wie vor zu hoch, auch wenn sich die Lage verbessert habe. Dies gebe besonderen Anlass zur Sorge, da die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen in den kommenden Jahren weiter verstärken müssten, um die künftig strengeren Grenzwerte für Luftschadstoffe einhalten zu können.
Drei Viertel der Bürger:innen in der EU leben in Ballungsräumen und sind daher in besonderem Maße von Luftverschmutzung und Lärmbelastung betroffen. Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur sterben in Europa jährlich mindestens 250 000 Menschen als Folge der Luftverschmutzung. Auch eine langfristige Lärmbelastung kann der Gesundheit schaden und beispielsweise zu Schlafstörungen, Angstzuständen, kognitiven Beeinträchtigungen und psychischen Erkrankungen führen. So werden darauf in Europa jährlich 48 000 neue Fälle von Herzerkrankungen und 12 000 vorzeitige Todesfälle zurückgeführt. Durch EU-Vorschriften sollen die 450 Millionen Menschen in der EU vor Luftverschmutzung und Lärm geschützt werden. Nach Angaben der EU-Kommission wurden außerdem von 2014 bis 2020 zum Schutz der Luft 46,4 Milliarden Euro bereitgestellt. Für die Jahre 2021–2027 sind sogar 185,5 Milliarden Euro dafür eingeplant.
Die Prüfer:innen des Rechnungshofs nehmen zur Kenntnis, dass sich die Luftqualität in der EU insgesamt verbessert hat. Sie weisen jedoch darauf hin, dass die Schadstoffbelastung – insbesondere die durch Autos und Lastwagen verursachte Konzentration an Stickstoffdioxid – nach wie vor ein großes Problem darstellt. Im Jahr 2022 sei der aktuelle EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid in 10 Mitgliedstaaten noch immer überschritten worden. Da die Luftqualitätsstandards der EU bald verschärft würden, müssten die Städte in der EU ihre Anstrengungen verstärken, um die neuen Normen zu erfüllen, die sich an den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Vorgaben orientieren.
Auch Lärm, betonen die Prüfer:innen, trage zur Umweltbelastung in den Städten bei, werde jedoch häufig außer Acht gelassen. Sie halten es für praktisch unmöglich zu ermitteln, welche Fortschritte bei der Lärmbekämpfung in der EU erzielt wurden. In den meisten Mitgliedstaaten würden Daten zur Lärmbelastung nur lückenhaft und mit Verzögerung erhoben, sodass nicht festgestellt werden könne, wie sich die Lärmbelastung entwickele. Die Daten deuteten darauf hin, dass das Ziel, die Zahl der durch Verkehrslärm belästigten Menschen bis 2030 um 30 % zu verringern, voraussichtlich nicht erreicht werde. Schätzungen zufolge werde diese Zahl bestenfalls um 19 % sinken und schlimmstenfalls sogar um 3 % steigen.
Den Städten falle es schwer, wirksam gegen Luftverschmutzung und Lärmbelastung vorzugehen. Das liege etwa an schlechter Koordinierung durch die Behörden, Zweifeln an der Wirksamkeit der Maßnahmen oder auch am Widerstand von Anwohnern gegen entsprechende Eingriffe. Ein Beispiel seien die sogenannten grünen Achsen, auf denen Fußgänger und Radfahrer Vorrang vor Autos haben. Die Prüfer stellten fest, dass diese Achsen für die unmittelbaren Anlieger zwar vorteilhaft sind, in den umliegenden Straßen aber zu schlechterer Luft und mehr Lärm führen. Ebenso sei die Schaffung von Umweltzonen, die zur Verringerung von Luftverschmutzung und Lärm beitrügen, zunehmend ein sensibles Thema. Beispielsweise sei gegen Versuche, solche Umweltzonen in Barcelona und Krakau einzurichten, wegen der Diskriminierung von Verkehrsteilnehmern oder der Einschränkung der Bewegungsfreiheit geklagt worden. Mit der Folge, dass die Umweltzonen nur in kleinerem Umfang verwirklicht werden konnten oder ihre Umsetzung verschoben wurde.
Zudem hielten die Prüfer:innen fest, dass die langwierigen EU-Vertragsverletzungsverfahren nicht immer dazu führten, dass die vom Rechnungshof geprüften Städte die EU-Vorschriften zur Luftverschmutzung und Lärmbelastung einhielten.