Europäischer Rechnungshof: Zuschüsse für die Nahrungsmittelverarbeitung "kein Nachweis für einen Mehrwert"

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Als Teil der zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gehörenden EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums werden im Rahmen der Maßnahme "Erhöhung der Wertschöpfung bei land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen" Zuschüsse für Unternehmen bereitgestellt, die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten und vermarkten, berichtet der Rechnungshof in einer Pressemitteilung anlässlich der Veröffentlichung eines Sonderberichts über Zuschüsse für die Nahrungsmittelverarbeitung.

Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft. Für den Zeitraum 2007-2013 wurden für diese Maßnahme EU-Haushaltsmittel in Höhe von 5,6 Milliarden Euro bereitgestellt. Fast 20 Prozent der für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft bereitgestellten EU-Mittel wird an nahrungsmittelverarbeitende Unternehmen ausgezahlt.

Diese Finanzierung wird durch nationale Ausgaben ergänzt, sodass sich der Gesamtbetrag der öffentlichen Finanzhilfen auf 9,0 Milliarden Euro beläuft.

Die Mitgliedstaaten müssen Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum erstellen, mit denen sie die Beihilfen durch nationale oder regionale Zielsetzungen auf ihre Erfordernisse zuschneiden und den Geltungsbereich der Maßnahme festlegen. Dies soll gewährleisten, dass die Mittel effizient genutzt werden. Die Mitgliedstaaten legen den Förderbedarf nicht eindeutig fest und setzen keine sinnvollen Ziele, stellte der Rechnungshof jetzt fest und fordert, dass die Kommission nur Programme genehmigen soll, die diese Voraussetzungen erfüllen, „da diese Maßnahme andernfalls einzig und allein zu einer Geldzuwendung für nahrungsmittelverarbeitende Unternehmen werde“.

Der Rechnungshof prüfte sechs nationale und regionale Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum in Spanien, Frankreich, Italien, Litauen, Polen und Rumänien, die hauptsächlich aufgrund ihrer Größe ausgewählt wurden.

EuRH Pressemitteilung
EuRH Sonderbericht SB Nr. 1/2013