Europäisches Gericht hebt Emissionsvorgaben der Kommission auf
Verkehr & Luft & Industrie
Das Europäische Gericht erster Instanz hat Entscheidungen der Kommission aus dem Jahr 2007 aufgehoben, welche Polen und Estland zur Reduktion der Industrieemissionen zwingen sollten.Mit dieser Entscheidung hätte die Kommission ihre Kompetenzen überschritten, so das Gericht. Unter der ETS-Richtlinie darf die Kommission zwar die Nationalen Aktionspläne der Mitgliedstaaten begutachten, ihnen jedoch keine verbindlichen Obergrenzen für die zuzuteilenden Emissionszertifikate vorschreiben.
Gegen ähnliche Entscheidungen der Kommission sind noch Klagen Bulgariens, Lettlands, Litauens, Rumäniens und der Tschechischen Republik ausständig.