Europäisches Parlament will BürgerInnen mehr Mitspracherecht geben

Europäische Kommission und Parlament uneinig über die Rechte Europäischer Bürgerinitiativen (EBI).

Der Lissabon-Vertrag der Europäischen Union führte ein neues demokratische Element auf EU-Ebene ein. Bürgerinitiativen sollen den EU-BürgerInnen mehr Mitspracherechte bei der Gestaltung der EU-Gesetze geben, aber über die Details der Anforderungen dieser Bürgerinitativen herrscht Uneinigkeit. Mindestens eine Million Unterschriften von EU-BürgerInnen aus einer bedeutenden Anzahl an Mitgliedsländern sind laut Vertrag notwendig, um einen Gesetzesvorschlag einzubringen.
Über die Anzahl der beteiligten Länder herrscht jedoch Streit. Die Kommission will Unterschriften von BürgerInnen aus mindestens neun Ländern, das Europäische Parlament nur aus fünf Ländern. Auch über den Zeitraum, der für die Sammlung der Unterschriften zur Verfügung stehen soll, wird gestritten. Die Ausweispflicht ist ein weiteres Streitthema. Das Europäische Parlament möchte es den EU-BürgerInnen erleichtern, Gesetzesinitiativen einzubringen, die Kommission setzt sich für strengere Regelungen ein.

Trotz der im Moment noch fehlenden Definitionen wurden bereits mehr als 20 Petitionen gestartet. Greenpeace sammelte bereits mehr als 1,2 Millionen Unterschriften für ein Gesetz, das die Bewilligung von gentechnisch verändertem Saatgut verbieten soll. Eine weitere Bürgerinitative mit rund 1,4 Millionen Unterschriften setzt sich für vermehrte Rechte von behinderten Menschen ein.

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