F-Gase: Österreich darf strengere Gesetze vorerst aufrecht erhalten
Klima & Energie
Am 31.1.2006 erreichten Rat, EP und Kommission im Vermittlungsverfahren eine Einigung zu den umstrittenen neuen Rechtsakten zur Regulierung der klimaschädlichen F-Gase.Hauptstreitpunkt dabei war die Frage, ob strengere Regelungen in den Mitgliedstaaten erlaubt sein sollen oder nicht. Der nun geschlossene Kompromiss sieht vor, dass Dänemark und Österreich, in denen strengere Gesetze bereits gelten, diese mindestens bis zum Ende der ersten Kyoto-Vertragsperiode 2012 aufrecht erhalten dürfen. Dann werden diese Ausnahmen "im Lichte neuer internationaler Vereinbarungen zu Treibhausgasen" geprüft werden.
Inhaltlich handelt es sich bei den beiden Rechtsakten um eine Verordnung zu Containment, Rückgewinnung, Labeling und Marktbeschränkungen für bestimmte Anwendungen sowie um eine Richtlinie zum schrittweisen Verbot von HFC 134a in Autoklimaanlagen.
Die beiden Rechtsakte wurden am 14.6.2006 im Amtsblatt veröffentlicht und treten am 4.7.2006 in Kraft.
Rechtsakte
Pressemeldung EP
Pressemeldung IP/06/106 Kommission
Kommissionswebsite F-Gase