Fahrgastrechte: Kommission verklagt Österreich beim EU-Gerichtshof wegen Nichteinhaltung der Vorschriften über Kraftomnibusse
Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)
Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2015 beschlossen, Österreich und Luxemburg vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, da sie die EU-Verordnung über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr (Verordnung (EU) Nr. 181/2011) nicht einhalten.„Nach der Verordnung müssen die Mitgliedstaaten zuständige Behörden benennen, welche die Anwendung der Vorschriften überwachen und die Beschwerden von Fahrgästen bearbeiten. Zudem müssen sie Sanktionen für Betreiber festlegen, die gegen die Verordnung verstoßen, und Busbahnhöfe bestimmen, an denen Reisende mit Behinderungen angemessene Hilfeleistungen erhalten können. Trotz einer förmlichen Aufforderung der Kommission vom März 2014 hat Österreich bisher keine dieser Maßnahmen umgesetzt. Luxemburg hat es versäumt, die vorgeschriebenen Sanktionsregelungen einzuführen, obwohl die Kommission dem Land im September 2014 diesbezüglich eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt hatte.“
Die Mitgliedstaaten hatten zwischen der Veröffentlichung der Verordnung und dem Geltungsbeginn zwei Jahre Zeit, die notwendigen nationalen Maßnahmen zu treffen. Jede weitere Verzögerung stellt daher ein Versäumnis dar, die ordnungsgemäße Anwendung der Verordnung sicherzustellen und die Rechte von Busreisenden in der EU zu gewährleisten.