Feinstaub-Klage vor Stuttgarter Gericht erfolgreich
Klima & Energie, Verkehr & Luft & Industrie
Die Kampagne der deutschen Umwelthilfe DUH, verschiedene deutsche Städte wegen zu hoher Feinstaubbelastung zu klagenfeierte am 31. Mai 2005 einen Erfolg: Das Verwaltungsgericht Stuttgart kam zum Schluss, Baden-Württemberg habe nicht genug getan, um die EU-Grenzwerte einzuhalten. Im Urteil wird Baden-Württemberg aufgefordert, einen Aktionsplan zu PM10 zu erarbeiten. Darin muss konkret festgelegt werden, welche Maßnahmen kurzfristig zu ergreifen sind. Sobald die Toleranzmarge von maximal 35 Überschreitungen pro Kalenderjahr erreicht sei, "ist jede Überschreitung verboten". Baden-Württemberg hat angekündigt, in Berufung zu gehen.