Fischereiabkommen zwischen EU und Marokko gilt nicht für Westsahara

1. März 18

Marokko darf keine Hoheitsbefugnisse über das Gebiet der Westsahara ausüben, da das Gebiet der Westsahara nicht zum Gebiet des Königreichs Marokko gehöre. Das stellten die RichterInnen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem Urteil zu einem Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Marokko klar. Das Fischereiabkommen gelte zwar nach wie vor für Marokko, dürfe deswegen aber nicht für die an das Gebiet der Westsahara angrenzenden Gewässer gelten, urteilten die RichterInnen in Luxemburg. Das Urteil folgte einer entsprechenden Empfehlung des Generalanwalts des EuGH. Als Begründung nannte er, dass die Rechte der Menschen in der Westsahara in dem Vertrag nicht respektiert werden würden.

Anlass für das aktuelle Verfahren war die Frage eines britischen Gerichts, ob das Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko gegen Völkerrecht verstößt, weil davon die Gewässer der Westsahara betroffen sein könnten. Angestoßen wurde es von einer in Großbritannien ansässigen Unterstützungsorganisation der Polisario, einer Befreiungsbewegung, die einen kleineren, im Osten gelegenen Teil der Westsahara kontrolliert und eine Unabhängigkeit der Westsahara anstrebt. Das Fischereiabkommen regelt seit 2006, dass FischerInnen aus den EU-Staaten gegen eine finanzielle Kompensation auch in Fischereizonen Marokkos fischen dürfen. Nach Angaben des EuGH geht es dabei aber fast ausschließlich um die Fischerei in den an die Westsahara angrenzenden Gewässern.

Mit dem Urteil hat der EuGH zudem seine Auffassung aus einem anderen Verfahren Ende 2016 bekräftigt, dass ein Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko nicht für die Westsahara gelten darf, weil es sonst gegen die Selbstbestimmungsrechte des Volkes der Westsahara verstoßen würde. Marokko hatte daraufhin seine Beziehungen zu Brüssel zeitweise eingestellt.

 

DW: EuGH-Urteil: Keine EU-Fischerei vor der Küste der Westsahara

Euractiv: Morocco fisheries pact must not include Western Sahara, EU court confirms