Frankreich beschließt Ökozid als Straftatbestand

Das französische Parlament hat vergangenen Samstag mit 44 zu zehn Stimmen als eine von mehreren Maßnahmen gegen die Umweltverschmutzung und den Klimawandel die Einführung eines Straftatbestandes „Ökozid“ beschlossen. Die Maßnahme soll auf „die ernstesten Fälle von Umweltschädigungen von nationaler Bedeutung“ anwendbar sein, sagte Umweltministerin Barbara Pompili. Bei einem Verstoß drohen bis zu zehn Jahre Haft sowie Bußgelder in der Höhe von bis zu 4,5 Millionen Euro.

Anwendbar sei dieser neue Straftatbestand beispielsweise bei der Verschmutzung eines Flusses in Frankreich, sagte Pompili. Eine Anwendung außerhalb des Landes, wie etwa bei der Beschädigung des brasilianischen Regenwaldes, unterliege allerdings nicht dem französischen Recht. Das spätere Gesetz solle strengere Strafen für die vorsätzliche „ernste und anhaltende“ Verschmutzung von Wasser, Luft und Boden ermöglichen.

Abstimmung in der Nationalversammlung

Mehrere rechtsgerichtete Abgeordnete kritisierten den Beschluss als eine Entwicklung hin zu einer „Strafökologie“, außerdem drohe ihrer Ansatz nach vielen Unternehmen eine „rechtliche Unsicherheit“. Linksgerichteten Abgeordneten gehen die geplanten Maßnahmen nicht weit genug. Demnach dürfe nicht nur vorsätzliches Handeln zu bestrafen sein, es müssten auch Umweltschäden einbezogen werden, welche durch Fahrlässigkeit oder Leichtsinn verursacht worden seien. Das gesamte Gesetzespaket wird der Nationalversammlung im kommenden Monat zur Abstimmung vorgelegt und wird im Falle einer Annahme danach im Senat behandelt.


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