Gemeinsame Agrarpolitik GAP: Umschichtung von sechs Prozent beschlossen

6. September 19

Am 4. September 2019 hat das Bundeskabinett beschlossen, die Umschichtung der Gelder von der ersten in die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) für das Jahr 2020 von 4,5 auf 6 Prozent zu erhöhen.

Umweltorganisationen fordern seit Jahren, den höchstmöglichen Umschichtungssatz von 15 Prozent auszuschöpfen. Die Erhöhung auf 6 Prozent entspricht einer Aufstockung der Agrarprogramme um 75 Millionen Euro. Gleichzeitig bedeutet dies eine Kürzung der Direktzahlungen in Höhe von 4,50 Euro pro Hektar.

Die erste Säule der GAP besteht hauptsächlich aus den pauschalen Direktzahlungen und dem Greening, welches sich in der aktuellen Förderperiode als nicht ökologisch wirksam erwiesen hat.
In der zweiten Säule sind die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) angesiedelt, die einen positiven Effekt auf den Zustand von Biodiversität, Klima, Wasser, Luft und Boden haben.

Angesichts der Herausforderungen, die die europäische Landwirtschaft bewältigen muss, ist es daher sinnvoll, mehr Geld in die zweite Säule zu geben, solange die Direktzahlungen noch nicht zielgerichtet den Umweltzustand in der Agrarlandschaft verbessern.

Dennoch: „Die erhöhte Umschichtung der EU-Mittel ist dabei nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Deutschland könnte schon heute 15 Prozent der EU-Fördermittel zum Erhalt der Artenvielfalt einsetzen. Mit gerade mal sechs Prozent bleibt die Regierung weit hinter dem Notwendigen und Machbaren zurück, um Landwirtinnen und Landwirte bei den gewaltigen Herausforderungen einer umwelt-, klima- und tiergerechteren Landwirtschaft zu unterstützen.“, so DNR-Präsident Kai Niebert.

Die Verhandlungen über die Reform der GAP nach 2020 sind aufgrund der Europawahl und der bevorstehenden Neubesetzung der EU-Kommission noch nicht abgeschlossen. Daher ist mit Übergangsregelungen für die Jahre 2021 und 2022 zu rechnen. Der Kabinettsbeschluss gilt aber zunächst nur für das Jahr 2020. [lr, DNR]


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