Gemeinsamer Standpunkt Handel mit Treibhausgasemissionen

Klima & Energie

Am 9.12.2002 einigte sich der Umweltministerrat auf einen gemeinsamen Standpunkt zur Richtlinie Handel mit Treibhausgasemissionen (ET). Die Einigung enthält die Möglichkeit von freiwilligen Poolbildungen zwischen Unternehmen eines Sektor, eine zeitlich beschränkte Ausnahmeregelung für die ersten drei Jahre sowie die Möglichkeit für Mitgliedstaaten ab 2008 bis zu 10% der Emissionsgenehmigungen zu versteigern. Die Strafe für Überschreitung der Emissionserlaubnisse ab 2008 bei 100 € pro Tonne CO2 liegen.

Protokoll Umweltministerrat (pdf 228kb)
Pressemeldung Kommission (login/pw: guest)