Gemeinwohl-Ökonomie für mehr Unternehmensberichterstattung

In den EU-Mitgliedsstaaten trat 2017 erstmals die nichtfinanzielle Berichtspflicht für börsennotierte und Unternehmen „von öffentlichem Interesse“ in Kraft. Ihre Grundlage ist die ursprüngliche CSR-/NFI (Nonfinancial Information)-Richtlinie – aktuell NFRD (Non-financial Reporting Directive), in Zukunft CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive).

Davon waren laut einer Studie lediglich 89 von insgesamt 400.000 Unternehmen in Österreich betroffen, in Deutschland mit rund 500 von vier Millionen ein noch geringerer Anteil. Deshalb beschloss die Europäische Kommission 2020 im Rahmen des Green Deal eine Revision der Richtlinie. Dem neuen Vorschlag der EU-Kommission vom 21. April 2021 zufolge sollen jedoch statt wie bisher 11.700 oder 0,05 % aller Unternehmen nun 49.000 oder 0,2 % berichten müssen, merkt Felber kritisch an.

Für KMU seien nur freiwillige Standards vorgesehen, die weder geprüft werden noch zu rechtlichen Anreizen oder Konsequenzen führen – „selbst dann nicht, wenn die einen das Weltklima und die Menschenrechte mit aller Konsequenz schützen und andere gleichzeitig weiterhin trittbrettfahren und dumpen“, so Felber.

Das Klima und die Gesellschaft brauchen jetzt eine verbindliche Mitverantwortungsübernahme von den Unternehmen, auch den Mittelständler*innen und Familienbetrieben, fordern mehrere Mitgliedsorganisationen von SDG Watch Austria, die sich in einer Task Force NFI innerhalb der Themeninitiative Wirtschaft engagieren. Sie sind nicht bereit, bis 2024 auf die revidierte NFI-Richtlinie zu warten.

Österreich soll „Umweltvorreiter“ bei Unternehmensberichterstattung werden

„Nach mehreren Säumnissen bei der nationalen CSR-Strategie und beim nationalen Klimaplan könnte Österreich jetzt seinen Ruf als ‚Umwelt-Vorreiter‘ erneuern und einen nationalen Vorausgang starten, auf den die Welt schauen und der zum Nachahmen verleiten wird“, hält Felber in dem Blog fest und beschreibt seine Vision der österreichischen Umwelt-Vorreiterrolle:

Österreichs Unternehmen übernehmen weiterreichende Verantwortung und orientieren sich an positive gesellschaftliche und ökologische Wirkungen. Dabei berichten sie verbindlich, bewertbar und vergleichbar über ihre Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit. Hierbei werden sie vom Gesetzgeber mit finanziellen und rechtlichen Anreizen umfassend unterstützt. Dazu hat das Ministerium für Justiz Österreichs die interessierten Parteien eingeladen, schriftlich ihre „Anmerkungen“ zum Vorschlag der EU-Kommission bzw. der CSRD-Richtlinie zu übermitteln.

Auf Basis der Stellungnahme der Gemeinwohl-Ökonomie hat die NFI Task Force eine neutrale Vorlage für alle NGOs, Organisationen und Personen angefertigt, die individuell angepasst und dem Ministerium als eigene Stellungnahme übermittelt werden kann. Zudem können Interessierte - auch zahlreiche Unternehmen und Gemeinden - die Stellungnahme der Gemeinwohl-Ökonomie unterzeichnen.


SDG Watch