Genehmigung einer Gensojabohne war rechtens

Die EU-Kommission hat nicht gegen EU-Recht verstoßen, als sie 2014 dem US-amerikanischen Saatgutkonzern Monsanto erlaubte, Futter- und Lebensmittel zu vertreiben, die gentechnisch veränderte Soja enthalten. Das entschied am 15. Dezember 2016 der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH).

Damit ist die Klage gescheitert, die Umwelt- und Verbraucherorganisationen im April eingereicht hatten. Die Verbände sind der Auffassung, dass die Gesundheitsrisiken der Gensoja nicht genügend analysiert worden sei, bevor die Pflanzen für den Import erlaubt wurden.

Grundlage für die Importgenehmigung der Gensojabohne war die Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese befand, die Gensoja sei nicht gefährlicher für die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für die Umwelt als herkömmliche Soja.

Die Luxemburger Richter erklärten, den Klägern sei es nicht gelungen, Zweifel an dieser Feststellung zu wecken.

 

Quelle, DNR:

Genehmigung einer Gensojabohne war rechtens

Mitteilung EuGH