Generalanwalt zu sektoralen Fahrverboten: Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsprinzip

Klima & Energie, Verkehr & Luft & Industrie

Am 14. Juli 2005 legte der zuständige Generalanwalt des EuGH, L. A. Geelhoed, seine Schlussanträge zu einem weiteren Transit-Rechtsstreit zwischen Österreich und der Europäischen Kommission vor: den 2003 beschlossenen sektoralen Fahrverboten für unverderbliche Güter zwischen Hall und Wörgl.
Der Generalanwalt beurteilt die Maßnahme nicht als (mittelbar) diskriminierend. Weiters schränkt bestehendes EU-Recht "die Befugnisse der Mitgliedstaaten nicht ein, Maßnahmen ....unter dem Aspekt des Umweltschutzes ... zu erlassen". EU-Richtlinen zur Luftreinhaltung verpflichten die Mitgliedstaaten darüber hinaus, Abhilfe zu schaffen.

Allerdings tragen die Mitgliedstaaten eine besondere Verantwortung dafür, den freien Warenverkehr auf den wichtigen Straßenverbindungen in der Gemeinschaft zu gewährleisten - und die Art, in der die österreichischen Maßnahme vorbereitet und eingeführt wurde, verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. So zB wurden alternative, möglicherweise weniger behindernde Maßnahmen nicht geprüft, und die betroffenen Sektoren und Nachbarstaaten wurden nicht rechtzeitig informiert. Der Generalanwalt schlägt daher vor, die sektoralen Fahrverbote als EU-rechtswidrig zu erklären.
Das Urteil des EuGH erfolgt üblicherweise 2-3 Monate nach der Meinung des Generalanwalts und folgt meistens dieser Meinung.

Schlussanträge
Pressemeldung TFA (pdf 28kb)