Gentech-Pflanzen: EU-Kommission verklagt Polen

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Die EU-Kommission hat am 20. Juni 2013 beschlossen, Polen vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Nichteinhaltung von EU-Vorschriften zur Überwachung des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zu verklagen.

„Gemäß der Richtlinie 2001/18/EG müssen GVO-Anbaugebiete den zuständigen nationalen Behörden gemeldet, in einem vom Mitgliedstaat eingerichteten Register verzeichnet und der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden. Mit diesem Verfahren wird gewährleistet, dass ausreichende Informationen öffentlich zugänglich gemacht werden, mögliche Auswirkungen von GVO auf die Umwelt überwacht und Koexistenz-Maßnahmen ergriffen werden können. Polen hat diese Anforderungen bisher nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt.“

Bereits am 22. November 2012 hat die EU-Kommission Polen in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme aufgefordert, Maßnahmen gegen die mangelhafte Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zur Überwachung des Anbaus von GVO zu ergreifen. Bisher hat Polen trotz wiederholter Aufforderungen durch die Kommission, diese Anforderungen in das einzelstaatliche Recht zu übernehmen, das geltende EU-Recht nicht adäquat eingehalten.

EU-Kommission Pressemitteilung