Gericht der Europäischen Union: Zulassung der Amflora Gentechnik-Kartoffel nicht rechtmäßig

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Das Gericht der Europäischen Union hat die Beschlüsse der EU-Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens der genetisch veränderten Kartoffelsorte Amflora für nichtig erklärt. Die Kommission hat die Verfahrensvorschriften der Regelungen für die Zulassung von GVO in der Union verletzt.

Die Kommission beschloss im Laufe des Zulassungsverfahrens von der EFSA eine konsolidierte Stellungnahme einzuholen.
Das Gericht stellt fest, „dass die Kommission, indem sie beschloss, von der EFSA eine konsolidierte Stellungnahme einzuholen, und den angefochtenen Beschlüssen insbesondere diese Stellungnahme zugrunde legte, ohne den zuständigen Ausschüssen Gelegenheit zu geben, zur Stellungnahme und zu den geänderten Entscheidungsentwürfen ihrerseits Stellung zu nehmen, von den Vorschriften der Zulassungsverfahren abgewichen ist.“

„In diesem Zusammenhang geht das Gericht davon aus, dass das Ergebnis des Verfahrens oder der Inhalt der angefochtenen Beschlüsse wesentlich anders hätte ausfallen können, wenn die Kommission diese Vorschriften beachtet hätte. Da die in den Ausschüssen durchgeführten Abstimmungen über die früheren Entwürfe starke Meinungsunterschiede ergeben hätten und in den Schlussfolgerungen der mit Minderheitsvoten versehenen konsolidierten Stellungnahme der EFSA von 2009 noch größere Unklarheiten als in den früheren Stellungnahmen der EFSA zum Ausdruck gekommen seien, könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Mitglieder der Ausschüsse möglicherweise ihren Standpunkt überdacht und sich für oder gegen die beantragten Zulassungen entschieden hätten. Überdies wäre die Kommission bei einer ablehnenden Stellungnahme der Ausschüsse oder in Ermangelung einer solchen verpflichtet gewesen, Zulassungsvorschläge dem Rat vorzulegen, der für oder gegen die fraglichen Zulassungen hätte entscheiden können. Erst am Ende dieses Verfahrens und nur in Ermangelung einer Entscheidung des Rates hätte die Kommission ihre Beschlüsse erlassen können.“

Da somit die Kommission ihre Verfahrenspflichten in erheblichem Maße verletzt hat, erklärt das Gericht die angefochtenen Beschlüsse für nichtig.

Gericht der Europäischen Union Pressemitteilung