Gerichtshof der EU für Tierschutz beim Transport

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat im April entschieden, dass die EU-weiten Anforderungen an Zeitabstände für das Füttern und Tränken sowie an Beförderungs- und Ruhezeiten beim Transport von Tieren auch für Strecken außerhalb des EU-Gebietes gelten.

Anlass des Urteils war eine Frage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Dieser wollte Auskunft darüber, ob die Anforderungen an das Fahrtenbuch für Teilstrecken des Tiertransports in Ländern außerhalb der EU denen der EU-Mitgliedstaaten entsprechen. Des Weiteren fragte er nach der Befugnis der zuständigen Behörde des Versandorts, die Beförderungsplanung verändern zu lassen.

Der Gerichtshof der Europäischen Union beantwortete dies mit Ja. Tiertransporte aus der EU in Drittländer unterlägen keiner besonderen anderen Regelung als der, die für EU-Mitgliedstaaten gültig ist.

Die Stiftung für Tierschutz "Vier Pfoten" befürwortet das Urteil. Es sei ein großer Sieg für den Tierschutz und ein kleiner Hoffnungsschimmer für Millionen von Tieren, die aus und durch die EU transportiert werden. [Quelle, DNR]

Quelle, DNR: Gerichtshof der EU für Tierschutz beim Transport
Pressmitteilung des Gerichtshofs der EU
Vier Pfoten Pressemitteilung (Englisch)