Gerichtshof der EU: Schienenverkehr – Klage gegen Österreich abgewiesen

Verkehr & Luft & Industrie

Der Gerichtshof der Europäischen Union verkündete Ende Februar Urteile in vier von der Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf die nach dem ersten Eisenbahnpaket vorgeschriebene Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber von anderen Eisenbahnunternehmen. Die EU-Kommission reichte Klagen gegen Ungarn, Spanien, Deutschland und Österreich ein.

Der Gerichtshof der Europäischen Kommission kam zu dem Schluss, „dass Ungarn und Spanien ihren Verpflichtungen aufgrund von EU-Rechtsvorschriften im Bereich des Eisenbahnverkehrs nicht nachgekommen sind. Der Gerichtshof stellte eindeutig fest, dass Wegeentgelte in völliger Unabhängigkeit durch den Infrastrukturbetreiber und nicht vom Staat festzulegen sind, und dass der Infrastrukturbetreiber nur die unmittelbaren Kosten für die Nutzung der Strecken berechnen darf“, schreibt die Kommission in einer Pressemitteilung.

In seinen Urteilen gegen Österreich und Deutschland fand der Gerichtshof, „dass diese beiden Mitgliedstaaten die geltenden Rechtsvorschriften für den Eisenbahnsektor in Bezug auf die vorgeschriebene Unabhängigkeit von Infrastrukturbetreibern, die einer Holding angehören, erfüllt haben“.

In dem vor Kurzem vorgelegten vierten Eisenbahnpaket der Kommission sind Maßnahmen vorgesehen, um die Trennung zwischen Infrastrukturbetrieb und Verkehrsleistungen rechtlich zu verankern. Das Urteil gegen Österreich und Deutschland „steht nicht im Widerspruch zum vierten Eisenbahnpaket“, schreibt die Kommission. „Es unterstreicht, wie wichtig eine schnelle Verabschiedung des Pakets für die kontinuierliche Innovation im Eisenbahnsektor ist.“

EU-Kommission Pressemitteilung
Gerichtshof der Europäischen Union Pressemitteilung