Gerichtshof der EU: Städtebauliche Entscheidungen mit Umwelteinfluss – Öffentlichkeit hat Mitspracherecht
Umweltrecht
Der Gerichtshof der EU hat am Dienstag, 15. Jänner 2013, ein Urteil in der Rechtssache C-416/10: Jozef Križan u. a. gegen Slovenská inšpekcia životného prostredia getroffen. Bei diesem Rechtsstreit geht es um die Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltrelevanten Baumaßnahmen, und zwar konkret um den Bau und Betrieb einer slowakischen Abfalldeponie. Der Gerichtshof hat zu Gunsten der BürgerInnen entschieden.„Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den Standort einer Anlage mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt haben. Die Bekanntgabe einer solchen Entscheidung an die betroffene Öffentlichkeit darf nicht mit Berufung auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen abgelehnt werden“, urteilt der Gerichtshof der Europäischen Union.
„Die städtebauliche Entscheidung enthält (damit) relevante Informationen für das Genehmigungsverfahren, zu denen die betroffene Öffentlichkeit kraft des Übereinkommens von Aarhus und der Richtlinie über die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, durch die die Vorschriften des Übereinkommens von Aarhus übernommen wurden, Zugang haben muss.“
Gerichtshof der Europäischen Union Pressemitteilung
Urteil des Gerichtshofs