Gerichtsurteil: Französische Feldhamster müssen besser geschützt werden
Natur & Biodiversität, Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz
Gerichtshof der Europäischen Union entscheidet, dass Frankreich die Habitatsrichtlinie verletzt und die seltenen Feldhamster im Elsass nicht ausreichend geschützt hat.Das französische Elsass ist die einzige Region, in der der Feldhamster vorkommt, die Tierart unterliegt einem strengen Schutz.
Die Kommission verklagte Frankreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, da das Land den Feldhamster nicht ausreichend geschützt hat, um ein Überleben der Tierart sicherzustellen. Laut Gerichtsakten hat sich der Bestand der Tiere zwischen 2001 und 2007 in bestehenden „Kernzonen“ von 1.160 auf weniger als 180 Tiere verringert. Schuld daran sind die Landwirtschaft und die städtebauliche Entwicklung. Vor allem der flächendeckend große Maisanbau im Elsass hat große Schuld am Schwinden der Feldhamster, die Tiere brauchen Luzerne und Halmgetreide als Nahrung.
Der Gerichtshof der EU hat jetzt in seinem Urteil entschieden, dass die Massnahmen, die Frankreich zum Schutz der Feldhamster bis zum 5. August 2008 unternommen hat, nicht ausreichten, um das Überleben der Tierart sicherzustellen und dass Frankreich gegen die Habitatsrichtlinie verstossen hat.
Die seit 2008 gesetzten Massnahmen Frankreichs zum Schutz der Feldhamster und ein Überblick über die derzeitige Situation dieser Tierart im Elsass ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich.