Gespaltenes Klima schon beim Start

Die europäischen UmweltministerInnen haben am 20. Oktober 2016 die Kommissionsvorschläge zu Emissionen in der Landnutzung und zu nationalen Emissionszielen debattiert. Uneinigkeit herrscht über den Start, die Ziele selbst und über Flexibilitäten zur Erreichung der Ziele.

Die nationalen Emissionsreduktionsziele sollen durch die letzten Sommer von der EU-Kommission vorgeschlagene Lastenteilungsverordnung (Effort Sharing Regulation - ESR) geregelt werden. Die Verordnung deckt die Emissionen aller Sektoren ab, die nicht im Europäischen Emissionshandelssystem ETS berücksichtigt sind. Dazu gehören die Sektoren Transport, Gebäude, Abfall und Landwirtschaft.

Mehrere Staaten setzten sich für größere Flexibilitäten zur Erreichung der nationalen Ziele ein, obwohl die Kommission ohnehin schon neue Spielräume vorgeschlagen hat. Zu diesen Spielräumen gehört unter anderen die Anrechnung von Landnutzungsänderungen wie z.B. Aufforstungen. Vor dem Treffen hatten 29 europäische Umweltverbände in einem an die Umweltminister gerichteten Apell eine Ablehnung der neuen Flexibilitäten gefordert.

Frankreich hat sich während des Treffens für eine frühe Einigung über die nationalen Ziele stark gemacht. Die französische Umweltministerin Ségolène Royal möchte bereits beim nächsten Umweltministerratstreffen am 19. Dezember 2016 eine Einigung über die Ziele erreichen, um ein starkes Signal zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens zu setzen, berichtet der Umweltnachrichtendienst ENDS.

Gegenwind kam von Polen, das sowohl Niveau als auch Methodologie der Reduktionsziele kritisierte. Mehrere zentral- und osteuropäische Mitgliedstaaten sprachen sich gegen den von der Kommission vorgeschlagenen Startpunkt aus, der Mitgliedstaaten mit einem geringeren BIP angeblich benachteiligen würde. Nach dem Kommissionsvorschlag sollen die Durchschnittsemissionen von 2016 bis 2018 als Grundlage für den Startpunkt der Verordnung im Jahr 2020 dienen. Stattdessen solle das Reduktionsziel für 2020 der Vorgängerverordnung als Startpunkt für die Emissionsreduktionen bis 2030 gewählt werden. Luxemburg, Dänemark und Irland hingegen vertreten die Ansicht, dass die realen Emissionen die einzig faire und aus Klimaschutzsicht einzig vernünftige Grundlage zur Festlegung des Startpunkts seien. [Quelle, DNR]

 

Quelle, DNR: Gespaltenes Klima

Umweltnachrichtendienst ENDS

Brief europäischer Umweltverbände

Umweltministerrat

DNR-Factsheet zur Effort Sharing Regulation