Global 2000: Ergebnisse des Kosmetik-Checks 2016
Chemie & Nanotechnologie
Vor zwei Jahren fand die Umweltschutzorganisation Global 2000 während einer Überprüfung von Kosmetika bei rund einem Drittel der überprüften Kosmetikprodukte hormonell wirksame Inhaltsstoffe. Global 2000 appellierten an Industrie und Handel, diese gesundheitlich bedenklichen Stoffe aus den Kosmetikprodukten zu verbannen. Jetzt wurden jene drei Produktgruppen, die schon bei dem ersten Kosmetik-Check im Fokus standen, neuerlich überprüft, nämlich Zahnpasten, Bodylotions und Aftershaves.Eingekauft wurden die Produkte bei den Drogeriemärkten dm, Müller und BIPA (REWE Group), sowie bei den Handelsketten Hofer und Spar. Die insgesamt 531 Körperpflegeprodukte wurden anhand der Herstellerangaben auf der Verpackung dahingehend überprüft, ob sie Stoffe enthalten, die auf der EU-Prioritätenliste für hormonell wirksame Chemikalien in der Kategorie 1 oder 2 gelistet sind.
Elf Prozent der untersuchten Zahnpasten und 21% der untersuchten Bodylotions enthalten nach wie vor hormonell wirksame Kosmetikinhaltsstoffe, berichtet Global 2000. Damit hätte sich der Anteil hormonbelasteter Produkte bei Zahnpasten und Bodylotions seit dem ersten Kosmetikcheck etwa halbiert, so Global 2000.
Bei den Aftershaves enthalten nach wie vor rund 40% der untersuchten Artikel hormonell wirksame UV-Filter und UV-Absorber, was in etwa dem Bild vom ersten Kosmetik-Check entspricht. Leicht rückläufig dürfte aber der mitunter recht problematische Einsatz von vergälltem Alkohol sein, beichtet Global 2000.
„Leider enthält noch immer rund jedes vierte untersuchte Kosmetikprodukt hormonell wirksame Inhaltsstoffe wie Parabene, UV-Filter oder andere Stoffe, die im Verdacht stehen, hormonelle Steuerungsprozesse zu stören und so die menschliche Gesundheit, insbesondere die von Schwangeren und Kindern, zu schädigen“, kritisiert die Umweltschutzorganisation.
Die Europäische Kommission hätte die EU-Kosmetikverordnung bis spätestens 11. Jänner 2015 in Hinblick auf Stoffe mit hormonell wirksamen Eigenschaften überprüfen müssen. Diese gesetzliche Frist ließ die Kommission ebenso tatenlos verstreichen wie bereits frühere gesetzliche Fristen mit Bezug auf hormonell wirksame Inhaltsstoffe von Pestiziden und Bioziden. Für letzteres wurde die Kommission vom Gericht der Europäischen Union rechtskräftig verurteilt, informiert Global 2000.