GLOBAL 2000: Glyphosat: Wiederzulassung durch EU-Kommission
Am 16. November 2023 hat der Berufungsausschuss der Mitgliedstaaten über die Wiederzulassung von Glyphosat abgestimmt. Obwohl auch diese zweite Abstimmung zu einem Misstrauensvotum gegen den Persilschein der EU-Behörden wurde, kündigte die EU-Kommission noch am selben Tag an, das umstrittene Pflanzengift trotz fehlender Unterstützung durch die Mitgliedstaaten im Alleingang zuzulassen. Gründe für ein Glyphosat-Verbot auf Basis des EU-Vorsorgeprinzips sind zahlreich. Dazu zählen der bis heute ungelöste Widerspruch zwischen Behörden und der WHO-Krebsforschungsagentur IARC bei der Bewertung der Karzinogenität, Enthüllungen über nicht vorgelegte Studien und Datenlücken im Zulassungsantrag des Herstellerkonsortiums, sowie die besorgniserregenden Vorabergebnisse aus der oben genannten Langzeit-Krebsstudie zu Glyphosat. Das Vorsorgeprinzip ist sowohl in Artikel 1 der EU-Pestizidverordnung als auch im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert. Es besagt, dass bei wissenschaftlicher Unsicherheit über mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt präventive Maßnahmen ergriffen werden sollten, um Schäden zu vermeiden oder zu verringern. Es dient als Leitlinie für die EU, um proaktiv zu handeln, selbst wenn vollständige wissenschaftliche Beweise über die möglichen Folgen einer Handlung fehlen. Bislang hat die Kommission nur ihre Absicht der Glyphosat-Wiederzulassung bekundet. Eine formelle Entscheidung muss erst getroffen werden. Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 appelliert an die Kommission, Glyphosat auf Basis des EU-Vorsorgeprinzips zu verbieten. Denn bei Glyphosat sind die Voraussetzungen für eine Anwendung des Vorsorgeprinzips ganz klar erfüllt.
Position der Umweltschutzorganisation Deutscher Naturschutzring
Anlässlich der erneut gescheiterten Abstimmung im Berufungsausschuss der EU-Mitgliedstaaten zur Verlängerung der Glyphosatzulassung kommentiert Florian Schöne, Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR): „Auch im zweiten Anlauf gibt es keine qualifizierte Mehrheit unter den EU-Mitgliedstaaten für eine erneute Zulassung des besonders schädlichen Totalherbizids Glyphosat. Dies ist eine klare Botschaft an die EU-Kommission, die Zulassung nicht weiter zu verlängern und das nachweislich umwelt- und gesundheitsschädliche Glyphosat Ende dieses Jahres endgültig vom europäischen Markt zu nehmen. Das wäre eine wichtige Maßnahme gegen die dramatische Biodiversitätskrise in unseren Agrarlandschaften und ein überfälliger Schritt zur Halbierung des Pestizideinsatzes auf europäischen Feldern, den sich die EU selbst auf die Fahnen geschrieben hat. Darüber hinaus muss die Bundesregierung nun ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen und den Ausstieg aus der Nutzung von Glyphosat ab 2024 sicherstellen.“
Glyphosat: Wiederzulassung durch EU-Kommission
DNR-Statement zur Abstimmung über Verlängerung der Glyphosatzulassung