GLOBAL 2000: NGOs leiten rechtliche Schritte gegen EU-Glyphosat-Wiederzulassung ein
Nach einer eingehenden Prüfung des Verfahrens zur Wiedergenehmigung von Glyphosat und der Feststellung mehrerer kritischer Mängel haben die Umweltschutzorganisationen bei der EU-Kommission gestern einen Antrag auf interne Überprüfung eingereicht. Die EU-Kommission, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) sind ihrer Verpflichtung zum Schutz der europäischen Bürgerinnen und Bürger und der Umwelt nicht nachgekommen, sie haben sich nicht an das EU-Recht und die Rechtsprechung zur Pestizidverordnung und das Vorsorgeprinzip gehalten. Die Europäische Kommission hat Glyphosat erneut für 10 Jahre zugelassen, obwohl es eine Fülle wissenschaftlicher Beweise für dessen Toxizität für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gibt. Die Europäische Kommission hat nun 22 Wochen, also bis Ende Juni, Zeit, um formell auf den Antrag zu antworten. Sollte die Kommission die Zulassung von Glyphosat nicht widerrufen, werden die NGOs vor Gericht ziehen.
Positionen der Organisationen
PAN Europe kritisiert, dass die EU-Kommission trotz der verfügbaren Informationen über dessen Toxizität und der zahlreichen Datenlücken Glyphosat erneut zugelassen hat. Générations Futures betont, dass die Behörden ihre Entscheidungen auf Daten von Herstellern gestützt haben und die Dossiers daher teilweise unvollständig sind. PAN Netherlands sieht einen Mangel bei der Brücksichtigung von Auswirkungen auf die Entwicklung der Parkinson-Krankheit und von Autismus-Spektrum-Störungen bei Kindern und fordert die Kommission auf, das Vorsorgeprinzip anzuwenden und die Genehmigung von Glyphosat zurückzuziehen. PAN Germany kritisiert, dass die EU-Behörden fälschlicherweise den Wirkstoff als nicht krebserregende einstufen. ClientEarth fordert die EU-Kommission auf, die Erkenntnisse der Wissenschaft zu berücksichtigen und die Genehmigung zurückzuziehen.
NGOs leiten rechtliche Schritte gegen EU-Glyphosat-Wiederzulassung ein