GLOBAL 2000: Notfallzulassungen für Neonicotinoide rechtswidrig

Neonicotinoide sind Insektizide, die in der Landwirtschaft zum Einsatz kommen und mitverantwortlich für das Bienensterben sind. Seit 2019 ist der Einsatz von Neonicotinoiden in der EU verboten. GLOBAL 2000 hat für dieses Verbot gekämpft. Doch trotz des EU-weiten Verbots, landen Neonicotinoide auf österreichischen Zuckerrübenfeldern. Das war bisher deswegen möglich, weil das Verbot über Notfallzulassungen umgangen werden konnte. In Österreich gab es seit dem Verbot jedes Jahr zumindest eine Notfallzulassung für Neonicotinoide zur Behandlung von Zuckerrüben-Saatgut. Dieser systematische Missbrauch des Systems der Ausnahmeregelungen durch die Mitgliedstaaten und eben auch Österreich, kann durch dieses Urteil nun beendet werden.

In Österreich liegt aktuell, laut Auskunft der Zulassungsbehörde beim Bundesamt für Ernährungssicherheit, ein Antrag auf eine neuerliche Notfallzulassung von Neonicotinoiden zur Beizung von Zuckerrübensaatgut auf. Mit der EuGH-Entscheidung ist allerdings klar, dass eine Bewilligung dieses Antrags durch die dem Landwirtschaftsminister unterstellte Behörde rechtswidrig wäre.

Die EU-Kommission hat ein Gesetz zur Pestizidreduktion um 50 % bis 2030 auf den Weg gebracht. Doch Österreich blockiert. Es gibt eine aktuelle Petition „Gift für die Biene. Gift für dich. Beenden wir die toxische Beziehung!“ bei der die rasche Umsetzung der EU-Pestizidreduktionsziele gefordert wird.

 

Neonics-Notfallzulassungen rechtswidrig

URTEIL DES GERICHTSHOFS