GLOBAL 2000: Umwelt-NGOs bringen Glyphosat vor den Europäischen Gerichtshof
Die NGOs legen dem Gerichtshof eine "Klage auf Nichtigerklärung" vor, die auf einer umfassenden wissenschaftlichen und rechtlichen Analyse basiert, welche gravierende Mängel im Bewertungsverfahren von Glyphosat benennt. Die EU-Kommission und ihre wissenschaftlichen Agenturen haben wiederholt kritische Studien, die schädliche Wirkungen von Glyphosat dokumentieren, unbegründet ausgeschlossen oder ihre Ergebnisse systematisch heruntergespielt - und dabei Richtlinien und internationale Standards der Risikobewertung verletzt. Als Ergebnis wurden Gesundheits- und Umweltrisiken systematisch unterschätzt und die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters bis 2033 erneuert.
„Unser Ziel ist es, die Weichen für ein vorzeitiges Aus von Glyphosat in der EU zu stellen,“ erklärt Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker von GLOBAL 2000: „Die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat basierte auf einer Risikobewertung, die weder wissenschaftlichen noch rechtlichen Standards entspricht und die Menschen in Europa einem vermeidbaren und inakzeptablen Risiko aussetzt.“
Zu den wichtigsten Argumenten in dem von den NGOs an den EuGH übermittelten Antrag auf Annullierung zählen die ignorierten Neurotoxizitätsrisiken: Dokumente - die PAN Europe auf Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz erhielt - zeigen, dass renommierte Wissenschafter:innen die EU-Behörden vor einem Zusammenhang zwischen Glyphosat und neurologischen Erkrankungen wie Parkinson oder Autismus, sowie vor kognitiven Defiziten bei Kindern warnten. Diese Risiken wurden im Zulassungsverfahren nicht widerlegt, da die Behörden Studien, die diese Risiken identifizierten, unberücksichtigt ließen. Außerdem werden fehlerhafte Statistiken angeführt: Die von EU-Behörden für die Beurteilung von Krebsstudien angewendeten statistischen Verfahren entsprachen - wie schon im vorhergehenden Zulassungsverfahren - nicht den geltenden Leitlinien und führten dazu, dass die statistische Aussagekraft positiver Tumorbefunde aus Tierexperimenten fälschlich herabgestuft wurde. Ein weiteres Argument ist die Krebseinstufung durch die WHO: Die Bewertung der EU-Behörden von Glyphosat als “nicht DNA-schädigend” und “wahrscheinlich nicht krebserregend” steht nach wie vor in ungelöstem Widerspruch zur Krebseinstufung durch die WHO-Krebsforschungsagentur IARC. Letztere sah erst kürzlich nach Überprüfung des aktuellen Stands der Forschung ihre Einstufung bestätigt und erklärte, dass eine Neubewertung derzeit nicht erforderlich sei.
Umwelt-NGOs bringen Glyphosat vor den Europäischen Gerichtshof