GLOBAL2000: Backzubehör-Test 2024
Gemeinsam mit der AK Oberösterreich hat GLOBAL 2000 28 Backartikel aus 21 verschiedenen Geschäften unter die Lupe genommen. Sie wurden an ein unabhängiges und akkreditiertes Labor geschickt und auf besonders besorgniserregende Stoffe (eng. Substances of Very High Concern, kurz: SVHCs) untersucht. SVHCs sind besonders besorgniserregende Stoffe, die verschiedene negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben können. Trotzdem sind sie in Alltagsgegenständen erlaubt. SVHCs sind erwiesenermaßen: krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsschädlich, hormonell wirksam oder schwer abbaubar, bioakkumulativ und toxisch. Konsument:innen haben dank der Europäischen Chemikalienverordnung das Recht vom Hersteller oder Händler eines Produktes zu erfahren, ob solche besonders besorgniserregenden Substanzen enthalten sind. Dies gilt jedoch nur wenn mehr als 0,1 % eines SVHCs enthalten sind. Ergebnisse des Backzubehör-Tests: Es wurden in keiner der Proben SVHCs über der gesetzlichen Berichtsgrenze von 0,1 % gefunden. Jedoch waren alle Silikonprodukte mit Cyclosiloxanen belastet. Cyclosiloxane können beim Backen in das Backgut übergehen. Sie können sich im Körper anreichern und sind in höheren Mengen giftig.
Die App “Scan4Chem” unterstützt Konsument:innen
Um Konsument:innen die Anfrage nach SVHCs zu erleichtern, wurde im Projekt “AskREACH“ die App “Scan4Chem“ entwickelt. Damit können Produkte einfach gescannt werden und Firmen direkt um Auskunft ersucht werden. Wenn viele Verbraucher:innen SVHC-Anfragen stellen, ist das ein klares Signal an die Firmen. Es erhöht auch den Druck auf die Unternehmen, sich um ihre Lieferketten zu kümmern und die Substitution von gefährlichen Chemikalien voranzutreiben.
Es braucht mehr Transparenz bei potentiell gefährlichen Substanzen
GLOBAL 2000 fordert schon lange, dass SVHCs in Alltagsprodukten gar nicht vorkommen dürfen. Auch die Regelung zum Auskunftsrecht ist unbefriedigend. Die Unternehmen müssen eine solche Anfrage nur beantworten, wenn SVHCs über 0,1 % enthalten sind. Keine Antwort kann dann entweder bedeuten, dass keine SVHCs in höheren Mengen enthalten sind oder das Unternehmen seiner Verpflichtung nicht nachkommt. Außerdem haben Firmen für die Antwort 45 Tage Zeit. Ziel ist, dass in Zukunft weniger SVHCs verwendet werden. Falls sie enthalten sind, sollten sie in Zukunft klar und transparent gekennzeichnet werden.