Greenpeace: Erste Klimaklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Die KlimaSeniorinnen Schweiz und vier Einzelklägerinnen schreiben heute mit der ersten Anhörung einer Klimaklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in Frankreich Geschichte. Unterstützt von Greenpeace Schweiz kämpfen sie für ihr Recht auf Leben und Gesundheit. Es wird nicht genug getan, um den globalen Temperaturanstieg aufzuhalten, das ist eine Verletzung der Menschenrechte. Der Fall wird ein Präzedenzfall für alle 46 Staaten des Europarates sein und darüber entscheiden, ob und inwieweit ein Land wie die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen strenger reduzieren muss, um die Menschenrechte zu schützen.

Die 2.038 Seniorinnen für Klimaschutz aus der Schweiz haben ihre Regierung 2020 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagt, weil ihr Leben und ihre Gesundheit durch die von der Klimakrise verursachten Hitzewellen bedroht sind. Der EGMR hat den Fall vorgereiht und wird ihn vor der Großen Kammer des Gerichts mit 17 Richtern/innen verhandeln.

Vor allem ältere Frauen sind sehr anfällig für die Auswirkungen von Hitze. Sie sind einem erheblichen Risiko ausgesetzt, an den Folgen von Hitze zu sterben oder zu erkranken. Der Staat muss das Recht auf Leben, Gesundheit und Wohlergehen der Bevölkerung laut den Artikeln 2 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention schützen. Die durch die Klimakrise verursachten Schäden und Risiken reichen aus, um diese Verpflichtung auf Schutz in Anspruch zu nehmen.

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte soll auf Grundlage dieser Klage (Verein KlimaSeniorinnen Schweiz u. a. gegen die Schweiz, Application no. 53600/20) und zwei weiterer Klagen entscheiden, ob und inwieweit Staaten die Menschenrechte verletzen, wenn sie keine Maßnahmen gegen die Klimakrise setzen. Dies würde weitreichende Folgen haben. Das Gericht spricht damit ein Grundsatzurteil, das für alle Mitgliedstaaten des Europarats einen verbindlichen Präzedenzfall darstellt. Das Urteil wird frühestens Ende 2023 erwartet.

Erste Klimaklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte