Grenzwerte für Schwermetalle und Benzo-a-Pyren

Klima & Energie, Verkehr & Luft & Industrie

Mitte April 2004 einigten sich Rat und Europäisches Parlament noch vor der ersten Lesung auf die 4. Tochter-RL Luft - der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens durch die Zustimmung von Rat und EP ist damit nur noch Formsache.
Die neue Richtlinie wird für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo-a-Pyren (einem Marker für PAHs) Grenzwerte festlegen, die ab 2012 eingehalten werden müssen, falls das nicht zu "unverhältnismäßigen" Kosten führt. Abgeschwächt werden die Grenzwerte durch die Bestimmung, dass keine Maßnahmen verlangt werden, die über die besten verfügbaren Techniken (BAT) hinausgehen oder zur Schließung von Anlagen führen würden.
Die neue Richtline, die nun im Amtsblatt veröffentlicht wurde, tritt am 15.2.2005 in Kraft, die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten endet am 15.2.2007.

Richtlinie (pdf 156kb)