Güterverkehr gehört auf die Schiene

3. Sept 20

Ab diesem Monat beschleunigt der neue Ceneri-Basistunnel im Schweizer Tessin den Personen- und Gütertransport mit der Bahn. Zur Eröffnung treffen einander am Donnerstag, 3. September die europäischen Verkehrsminister*innen vor Ort für Gespräche – voraussichtlich auch über die neue Wegekostenrichtlinie im Güterverkehr.

Bei ihrer Ratssitzung am 28. September 2020 wollen sich dann die EU-Verkehrsminister*innen bezüglich einer neuen Wegekostenrichtlinie (Eurovignette Directive) für den Transitverkehr einigen. Die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA International und das Netzwerk «iMonitraf!» fordern eine rasche Einigung zur Entlastung von Mensch und Natur. Die Einigung zur Wegekostenrichtlinie (Eurovignette Directive) darf sich nicht länger verzögern, sind sich CIPRA International und das Netzwerk «iMonitraf!» einig. Sie fordern daher eine rasche Einigung zur Entlastung von Mensch und Natur. Das Ziel der Richtlinie gilt es zu bewahren: Der Güterverkehr gehört auf die Schiene verlagert.

Was das Europäische Parlament bereits im Oktober 2018 in seinem ambitionierten Revisionsvorschlag für die Wegekostenrichtlinie verabschiedet hat, soll nun die deutsche EU-Ratspräsidentschaft zum Abschluss bringen. Der deutsche Verkehrsminister Scheuer brachte jedoch den Vorschlag ein, dass sogenannte Null-Emissionsfahrzeuge von jeglicher Maut befreit werden.

Grundsätzlich begrüßt die CIPRA die CO2-Differenzierung bei Mautgebühren, weil sie auch zu den Zielen des europäischen «Green Deal» beiträgt. Diese dürfe aber nicht das Hauptziel der Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene zunichte machen, wie Kaspar Schuler, Co-Geschäftsführer der CIPRA betont: «Auch wenn die durchschnittlichen Fahrzeugemissionen dank neuer Motoren weiter sinken, muss die Maut gemäß dem Verursacherprinzip ausgestaltet sein. Lärm-, Stau- und erhöhte Infrastrukturkosten fallen auch bei abgasarmen LKW an und sind ihnen zu verrechnen. Nur mit substanziellen Abgaben für alle LKW entsteht ein wirksamer Umlagerungseffekt von der Straße auf die Schiene.»

Im Namen der lärm- und abgasgeplagten Bevölkerung der Alpen richtet die internationale Alpenschutzkommission CIPRA mit ihren rund 100 Mitgliedsorganisationen gemeinsam mit dem Netzwerk iMonitraf! (www.imonitraf.org), das die Alpenregionen entlang der großen Transitkorridore verbindet, einen Appell an die Verkehrs-, Gesundheits- und Umweltminister*innen der Alpenstaaten. Die Forderungen im Detail sind im gemeinsamen Positionspapier nachzulesen.

Drei Eckpfeiler der Wegekostenrichtlinie sind zu erhalten und zu stärken: 

1. Es gilt, die richtigen Anreize für eine Verkehrsverlagerung zu schaffen und so zur  Kostenwahrheit der Straßentransporte beizutragen. Dafür muss ein hoher Maut-Aufschlag (ein sogenanntes «mark up») für Bergregionen auf allen transnationalen Alpenkorridoren erfolgen.

2. Die externen Kosten des Güterverkehrs sind in Bergregionen wesentlich höher als in flachen Gebieten. Daher muss der Bergfaktor 2 in der aktuellen Version der Wegekostenrichtlinie auf Faktor 4 erhöht werden.

3. Eine vollständige Befreiung des emissionsfreien Schwerverkehrs von der Mautgebühr (bei sogenannten Null-Emissions-Fahrzeugen) widerspricht dem Verursacherprinzip. Erstens entstehen CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs hinweg. Zweitens verursachen auch emissionsfreie Fahrzeuge Lärm-, Stau- und Infrastrukturkosten.

Die CIPRA betont, dass allein aufgrund der bereits 1991 von allen Alpenstaaten unterzeichneten Alpenkonvention und seines Verkehrsprotokolls (verabschiedet im Jahr 2000) die umfassende Integration aller externen Kosten und auch die Anwendung des Verursacherprinzips verpflichtend vorzunehmen sind.

 

Medienmitteilung 01.09.2020 Wegekostenrichtlinie

Alpenquerender Güterverkehr