Gutachten der Universität Wien: Kein gültiger Naturschutzbescheid für geplantes Kraftwerk Innervillgraten

Umweltrecht

Laut einem Anfang Oktober präsentierten Gutachten der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien gibt es keinen gültigen Genehmigungsbescheid für das geplante Wasserkraftwerk Innervillgraten. Dieser sei mit 31. Dezember 2014 erloschen.

„Der renommierte Jurist Prof. Dr. Daniel Ennöckl von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien bestätigt in dem Gutachten sehr deutlich, dass die Rechtsauffassung der Tiroler Landesregierung, wonach die strittige naturschutzrechtliche Bewilligung weiter in Geltung steht, dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 29 Abs 9 lit b TNschG 2005 widerspricht. Es sei vielmehr davon auszugehen, dass die naturschutzrechtliche Bewilligung mit 31.12.2014 erloschen ist“, zitiert Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes, das aktuelle Gutachten.


Die Gemeinde als Konsenswerberin hat sich entschieden, trotz gravierender Bedenken hinsichtlich der Gültigkeit der naturschutzrechtlichen Genehmigung, mit den Bautätigkeiten zu beginnen, kritisiert der Umweltdachverband. „Angesichts eines derart deutlichen Ergebnisses des Gutachtens ist es höchst an der Zeit, in diesem Fall einzuschreiten und einen sofortigen Baustopp zu verfügen, um weitere Schäden am Naturkleinod Innervillgraten abzuwenden“, sagt Gerhard Heilingbrunner, Präsident des „Kuratorium Wald“ und UWD-Ehrenpräsident.

Die zuständige Tiroler Landeshauptmann-Stellvertreterin Ingrid Felipe hat bereits angekündigt, die Angelegenheit einer erneuten internen Prüfung zu unterziehen und ein ordentliches Feststellungsverfahren einzuleiten. 
„Wir begrüßen die Neubewertung der Sachlage durch die Landeshauptmann-Stellvertreterin ausdrücklich. Das Ansinnen, unser Naturschutzgesetz beliebig zu interpretieren, darf nicht Schule machen“, ergänzt Liliana Dagostin vom Österreichischen Alpenverein und UWD-Vizepräsidentin.


Umweltdachverband Pressemitteilung
Gutachten der Universität Wien