Gutachten: Geplante UVP-Novelle rechtswidrig?

19. Okt 18

Die Pläne der Bundesregierung für den Zugang von NGOs zu Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen dem europäischen Datenschutzrecht widersprechen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten von Daniel Ennöckl von der Universität Wien, das vom Ökobüro in Auftrag gegeben wurde. Zudem könnte der Antrag laut Recherchen des „Standard“ entgegen Aussagen von Umweltministerin Köstinger doch in deren Ministerium erstellt worden sein.

Der Abänderungsantrag zur UVP-Novelle, der in letzter Minute vor dem Umweltausschuss von den Umweltsprechern der Regierungsparteien eingebracht wurde, würde die Rechte von Umweltorganisationen in Umweltverfahren massiv einschränken. Organisationen mit weniger als 100 Mitgliedern sollen demnach in Zukunft von Verfahren ausgeschlossen werden, zudem sollen Vereine und Verbände in Zukunft ihre Mitglieder offenlegen. Laut Ennöckl ist dies rechtswidrig, da die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Verarbeitung personenbezogener Daten untersagt, aus denen politische Meinungen hervorgehen. Ausnahmen dazu gebe es nur bei einem erheblichen öffentlichen Interesse.

Umweltministerin Köstinger lehnte die Verantwortung an der Novelle bisher mit der Begründung ab, diese stamme von zwei Abgeordneten und wurde nicht von ihrem Ministerium eingebracht. Sie habe lediglich mit den Abgeordneten im Parlamentsklub darüber diskutiert. Wie nun jedoch Recherchen der Tageszeitung „Der Standard“ zeigen, landete die Vorlage im Ministerium und könnte auch dort verfasst worden sein. Wie aus der digitalen Signatur einer PDF-Datei hervorgeht, war eine Ministeriumsmitarbeiterin Verfasserin des Antrags. Umweltministerin Köstinger bestreitet dies.

Der Umweltdachverband nahm am 17. Oktober am Treffen mit den Umweltsprechern der Regierungsparteien zum UVP-Abänderungsantrag teil. „Das heutige Gespräch verlief sachlich, allerdings konnte kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden. Seitens der Umweltsprecher wurde lediglich signalisiert, in den Antragserläuterungen die Klarstellung aufzunehmen, dass nicht die vollständige Mitgliederliste, sondern ,nur‘ der Nachweis von 100 ‚freiwilligen‘ Mitgliedern vorgelegt werden müsse. Die datenschutzrechtlichen und europarechtlichen Bedenken konnten in diesem Gespräch nicht ausgeräumt werden. Übereinstimmung besteht darin, eine Beschleunigung und Qualitätssteigerung der UVP-Verfahren erzielen zu wollen. Der Umweltdachverband hat einige Vorschläge unterbreitet wie dies ohne Absenkung von Umweltstandards und ohne Schikanen für anerkannte Umweltorganisationen erzielt werden könnte. Eine Fortführung der Gespräche ist notwendig“, kommentiert Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes, das Treffen.

Greenpeace hat am 18. Oktober 2018 vor dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus eine Protestaktion durchgeführt, die von der Polizei aufgelöst wurde.

 

Der Standard: Rätsel um Umweltnovelle: Wer schrieb den Abänderungsantrag?

Der Standard: UVP-Novelle: Einschränkung von NGOs laut Gutachten rechtswidrig

Umweltdachverband zur Änderung des UVP-Gesetzes: Das letzte Wort darf noch nicht gesprochen sein!

ORF Wien: Greenpeace blockierte Umweltministerium