Gutachten zur Erdbebengefährdung des AKW Paks

Erdbeben können infolge schwerer Schäden an Kernkraftwerken zu verheerenden Auswirkungen führen. Demnach widmete sich die vor kurzem veröffentlichte Studie im Auftrag des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zentral der Frage, ob Erdbeben welcher Stärke in welchen Zeiträumen zu erwarten sind.

Für das Gutachten wurden öffentlich zugängliche, ungarischsprachige Studien und Bescheide übersetzt und die mit der Prüfung beauftragten Konsulent*innen haben mit ungarischen und anderen internationalen Expert*innen intensiv konsultiert. In der Folge wurde das Gutachten selbst dann noch einer internationalen Peer Review unterzogen.

Am 27. Oktober 2016 hat die Projektwerberin MVM Magyar Villamos Művek Zrt. (Ungarische Elektrizitätswerke AG) eine Standortlizenz für das neue Kernkraftwerk Paks II beantragt, das auf einem Grundstück neben dem bestehenden ungarischen Kernkraftwerk Paks errichtet werden soll. Zu diesem Zweck hatte der Lizenzantragsteller ein umfassendes geologisches Explorationsprogramm initiiert. Die Untersuchungen sind in zwei Berichten zusammengefasst: dem von einer Vielzahl von Expert*innen verfassten Geologischen Standortbericht und dem Standortsicherheitsbericht, der von MVM Paks II Zrt. auf der Grundlage des Geologischen Standortberichts erstellt wurde.

Die Autor*innen dieser Studie kommen zu dem Ergebnis, dass die Dunaszentgyörgy-Harta Störungszone, die durch den Standort Paks II verläuft, sowohl als aktive Störung als auch als Capable Fault zu klassifizieren ist. Aktive Störungen sind nach Definition der IAEO tektonische Strukturen, welche sich in der jüngsten geologischen Vergangenheit bewegt haben und die sich voraussichtlich innerhalb einer für die Sicherheit einer Kernanlage relevanten zukünftigen Zeitspanne bewegen werden. Ein Capable Fault ist ein Bruch aufgrund eines früheren Erdbebens, der die Oberfläche versetzen kann; dieser hat zusätzlich ein erhebliches Potential, Verschiebungen an oder in der Nähe der Erdoberfläche zu verursachen.

Die Studienautor*innen weisen darauf hin, dass gemäß den nationalen ungarischen Vorschriften die Gefährdung durch Brüche wie eben in diesem Fall, welche die Oberfläche versetzen können (Capable Faults), ein Ausschlusskriterium für einen Standort eines Kernkraftwerks sein muss.

 

Umweltbundesamt

OTS-Presseaussendung