Guter Umweltzustand der europäischen Meere bis 2020 – EU legt Kriterien fest
Natur & Biodiversität
Die Europäische Kommission hat sich auf die Standards für einen guten Umweltzustand der Meere Europas geeinigt.Ein Kommissionsbeschluss von Anfang September legt fest, wie ein „guter Umweltzustand“ der europäischen Meere zu definieren sei. Demnach müssen die „Ozeane und Meere durch ökologische Vielfalt und Lebendigkeit gekennzeichnet, gesund und ertragreich“ sein und ihre Nutzung „auf einem nachhaltigen Niveau“ erfolgen. Außerdem sollen die Strukturen, Funktionen und Abläufe der Meeresökosysteme in ihrer Gänze berücksichtigt, Meerestiere und -lebensräume geschützt und der vom Menschen verursachte Biodiversitätsverlust gestoppt werden.
Die von der Kommission festgelegten Kriterien sollen den Mitgliedstaaten helfen, den Umweltzustand ihrer Meeresökosysteme zu klassifizieren, koordinierte Strategien für ihre Meeresgebiete zu entwickeln und dazu beitragen, dass bis 2020 in allen EU-Meeresgewässern ein guter Umweltzustand erreicht wird. Die Kriterien beziehen sich auf unterschiedliche Aspekte der Meerökosysteme wie biologische Vielfalt, Fischbestände, Eutrophierung, Schadstoffe, Abfälle und Lärm.
Presseaussendung der Kommission
EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (en)