GVO-Verordnungen iin Kraft

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Die beiden Verordnungen zu gentechnisch veränderten Organismen in Lebens- und Futtermitteln sowie zu Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit wurden am 18. Oktober 2003 im Amtsblatt veröffentlicht und traten am 7. November in Kraft. Ihre Bestimmungen müssen spätestens nach einem halben Jahr angewandt werden.
Die Europäische Kommission geht davon aus, dass damit das Moratorium beendet ist und wird die Mitgliedstaaten noch heuer über mehrere Zulassungen abstimmen lassen.
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln die GVOs enthalten oder aus GVOs hergestellt wurden wird nach diesen Verordnungen über einen neunstelligen alphanumerischen Code erfolgen. Detaillierte Bestimmungen dazu wurden am 16.1.2004 im Amtsblatt veröffentlicht und sind seither in Kraft.

Amtsblatt mit beiden Verordnungen
Pressemeldung Kommission
Verordnung zu spezifischen Erkennungsmarkern f. GVOs (pdf 138kb)