Haftung für Umweltschäden für EU-Unternehmen im Ausland?
Europäische Unternehmen sollen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden haften, die von ihren Töchtern oder Subunternehmen im Ausland verursacht werden. Dies fordert eine aktuelle Studie der European Coalition for Corporate Justice, ECCJ, die am 29.5.2008 im Europäischen Parlament vorgelegt und diskutiert wurde.Die Studie enthält auch konkrete Empfehlungen für Maßnahmen und Politiken, Muttergesellschaften in der EU sollen nicht nur die Gewinne bekommen, sondern auch direkt für negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft haftbar sein.
Extraterritoriale Verfolgung gibt es bereits bei Kriegsverbrechen und im Seerecht, so die ECCJ, es sollte sie auch für Unternehmen und deren Management geben.
Im Europäischen Parlament wurde die ECCJ vor allem von Richard Howitt, dem Berichterstatter für CSR, die soziale Verantwortung von Unternehmen, unterstützt – und von dessen Partei, der Sozialdemokratie. Howitt hofft, mit dieser Studie Druck auf die Kommission auszuüben, Maßnahmen zum Thema internationale Haftung in ihrer neuen „Social Agenda“ aufzunehmen, die am 25.6.2008 vorgelegt werden soll.
Artikel EurActiv (en)
Studie “Fair Law: Legal Proposals to improve corporate accountability for environmental and human rights abuses” (en pdf 245kb)