Halal-Fleisch darf nicht mit Biogütesiegel vertrieben werden

28. Feb 19 

Die rituelle Schlachtung von Tieren ohne Betäubung entspricht nicht den höchsten Tierschutzstandards der Europäischen Union. Deshalb darf deren Fleisch nicht mit dem EU-Biogütesiegel gekennzeichnet werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.

Damit beendeten die RichterInnen einen Rechtsstreit in Frankreich. Eine Tierschutzorganisation hatte geklagt, dass Hacksteaks mit der Bezeichnung halal nicht gleichzeitig mit dem Etikett aus "ökologischem Landbau" versehen sein dürfen. Das zuständige französische Verwaltungsgericht verwies den Fall zur Klärung an den EuGH.

Die Luxemburger RichterInnen argumentierten, dass in den entsprechenden EU-Verordnungen stehe, dass bei Biofleisch das Tierwohl eine zentrale Rolle spiele. Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge beeinträchtigt eine Betäubung das Tierwohl zum Zeitpunkt der Schlachtung am wenigsten. Das Leiden von Tieren werde dadurch erheblich verringert. Schlachtmethoden ohne Betäubung aufgrund religiöser Riten erfüllten diese Kriterien aber nicht.

EuGH-Entscheid (Rechtssache C-497/17)

 

Quelle: DNR

Halalfleisch bekommt kein EU-Biosiegel