Hinkley Point C: Österreich legt Berufung gegen EuGH-Urteil ein

6. Sept 18

Im Juli hatte der der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Staatsbeihilfen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C für zulässig erklärt und damit auf eine Klage reagiert, welche im Juli 2015 die damalige rot-schwarze österreichische Bundesregierung eingebracht hat. Nun wird die aktuelle Regierung gegen diese Entscheidung Berufung einlegen, wie Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal am Montag bestätigte. Mit einer Entscheidung wird noch in diesem Jahr gerechnet.

Die Regierung hält eine Berufung für aussichtsreich, so Launsky-Tieffenthal gegenüber der APA. Auch Luxemburg wird sich dem Einspruch anschließen. Die Argumentationslinie habe sich gegenüber 2015 nicht wesentlich verändert, so ein Sprecher von Umweltministerin Köstinger: "Wir sind der Überzeugung, dass auf einige Punkte im Urteil einfach nicht eingegangen wurde. Da geht es um Beihilfenrecht." Man habe sich mit der Berufung deshalb fast zwei Monate Zeit gelassen, weil es juristisch eine heikle Angelegenheit sei, "die man gut begründen muss".

Der Standard: Österreich legt Berufung gegen EuGH-Urteil zu AKW Hinkley Point ein