Interessenvertretungen: EU-Kommission nimmt neue Regeln für Expertengruppen an

Die Kommission hat am 30. Mai 2016 neue Regeln für die Auswahl der Expertengruppen angenommen, die externe Beratung und Sachkenntnisse in den politischen Entscheidungsfindungsprozess einbringen.

Der diesbezügliche Beschluss enthält einheitliche Regeln und Grundsätze, die auf die Verbesserung der Transparenz, die Vermeidung von Interessenkonflikten und die Gewährleistung einer ausgewogenen Interessenvertretung abzielen. Die neuen Regeln sind für alle Kommissionsdienststellen bindend.

Nach den neuen Regeln sind alle Kommissionsdienststellen verpflichtet, sämtliche Mitglieder von Expertengruppen im Wege öffentlicher Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen auszuwählen (außer bei Mitgliedern, die Mitgliedstaaten, Drittländer, EU-Organe oder internationale Einrichtungen vertreten). Diese Aufforderungen müssen im Register der Expertengruppen veröffentlicht werden und eine klare Beschreibung der Auswahlkriterien (erforderliche Fachkenntnisse, angesprochene Interessengruppen usw.) enthalten. Es müssen alle erdenklichen Anstrengungen unternommen werden, um eine ausgewogene Vertretung sicherzustellen, die den Fachgebieten, den Interessen, dem Geschlecht und der geografischen Herkunft sowie dem Mandat der einzelnen Sachverständigengruppen Rechnung trägt.

Künftig sind alle Kommissionsdienststellen ausdrücklich verpflichtet, einschlägige Dokumente wie Tagesordnungen, von Sachverständigen unterbreitete Vorschläge sowie vollständige und aussagekräftige Protokolle verfügbar zu machen. Bei per Abstimmung angenommenen Stellungnahmen von Expertengruppen können künftig auch die von Sachverständigen vorgebrachten Standpunkte von Minderheiten veröffentlicht werden, falls diese das wünschen.

Die Dienststellen der Kommission werden künftig spezifische Bewertungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten auf der Grundlage einer von den Sachverständigen vorzulegenden standardisierten Interessenerklärung vornehmen müssen. Diese Erklärungen werden anschließend im Register der Expertengruppen veröffentlicht, damit eine öffentliche Kontrolle stattfinden kann.

Das überarbeitete Register der Expertengruppen ist ab sofort online zugänglich. Sachverständige, die spezifische Interessen oder Organisationen vertreten möchten, können künftig nur dann als Mitglied einer Expertengruppe ausgewählt werden, wenn sie bereits im Transparenzregister registriert sind. Diese Bedingung gilt bis Ende 2016 rückwirkend für alle derzeitigen Mitglieder von Expertengruppen.

Das Register der Expertengruppen soll zudem künftig besser organisiert werden: Es erfolgt eine neue Einstufung der Mitglieder der Expertengruppen, durch die größere Klarheit und Transparenz geschaffen werden soll. So werden künftig Organisationen wie Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften von öffentlichen Einrichtungen getrennt, die zuvor in die gleiche Rubrik fielen. Darüber hinaus werden weitere Unterkategorien geschaffen, damit eine genauere öffentliche Kontrolle der Interessenabwägung ermöglicht wird.


EU-Kommission Pressemitteilung