Investitionsschutzrecht: Zukünftig mehr Klagen gegen Österreich möglich

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Freihandelsabkommen TTIP und CETA ist das Investitionsschutzrecht vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Mechanismen wie Investor-State Dispute Settlement (ISDS) werden von GegnerInnen der Abkommen als eine der größten Gefahren der Abkommen genannt. Nun hat sich Jurist Ralph Janik für die Österreichische Gesellschaft für Europapolitik (ÖGfE) mit den großen Streitfragen rund um das Investitionsschutzrecht beschäftigt.

In seinem Policy Brief für die ÖGfE stellt Janik drei Handlungsempfehlungen bzw. Kernaussagen auf. So müssten mit der neuen Generation von Freihandelsabkommen „auch Länder wie Österreich verstärkt damit rechnen sich auf der Beklagtenseite wiederzufinden.“ Außerdem solle die öffentliche Debatte sachlicher als bisher geführt werden, da „starke Polarisierung von beiden Seiten kontraproduktiv war und ist.“ Und schließlich müssten sowohl BefürworterInnen als auch GegnerInnen „die jeweiligen Standpunkte der Gegenseite ernstnehmen sowie die Eigenen auf Basis bestehender Forschungsergebnisse kritisch hinterfragen.“

Auf Basis bestehender Daten der Welthandels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD) betrachtet der Policy Brief, wie häufig sich InvestorInnen bzw. Staaten vor Investitionsschiedsgerichten durchsetzen. Werden nur die Entscheidungen in der Hauptsache, nicht aber jene über Zuständigkeiten, miteinbezogen, gewinnen InvestorInnen 60 % der Fälle. Dieses Ergebnis wird vom Autor allerdings mit Verweis auf den jeweils individuellen Sachverhalt relativiert.

Als weiterer Aspekt wurde der sogenannte „regulatory chill“ betrachtet, der auch als „vorauseilender Gehorsam“ aufseiten des Gesetzgebers beschrieben werden kann. Demnach würde schon die Möglichkeit von Klagen gegen Regulierungsmaßnahmen diese in vielen Fällen im Keim ersticken. In diesem Bereich bedarf es allerdings noch weiterer Untersuchungen, um verlässliche Aussagen treffen zu können. Wenn es überhaupt möglich ist, komplexe Vorgänge der Gesetzgebung derartig zu erfassen.

Die Antwort auf die Frage, ob Investitionsschutzabkommen zu höheren Investitionen führen, bleibt weitgehend unbeantwortet. So bleibt es laut Janik unklar, „ob Investoren wegen dem Abschluss von BITs investieren oder ob BITs geschlossen werden, weil Investitionsflüsse bereits bestehen oder zumindest geplant wurden.“


ÖGfE Policy Brief: Investitionsschutzrecht: Die großen Streitfragen