IVU-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung tritt am 6. Jänner 2011 in Kraft
Verkehr & Luft & Industrie, Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz
IVU-Richtlinie legt die Pflichten fest, denen bei industriellen und landwirtschaftlichen Tätigkeiten mit hohem Veschmutzungspotential nachzukommen ist.Morgen, Donnerstag (5. Jänner 2011), tritt die novellierte Richtlinie über die „Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben ab jetzt zwei Jahre Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Gemäß der Richtlinie sind industrielle und landwirtschaftliche Tätigkeiten mit hohem Verschmutzungspotential genehmigungspflichtig, und diese Genehmigungen dürfen nur dann erteilt werden, wenn bestimmte Umweltauflagen erfüllt sind. Dazu gehört, dass die Unternehmen gemäß dem Verursacherprinzip für die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung selbst sorgen müssen.
Zu den betroffenen Sparten gehören unter anderem Betriebe aus der Energiewirtschaft, der Herstellung und Verarbeitung von Metallen, aus der mineralverarbeitenden sowie der chemischen Industrie, aus der Abfallbehandlung und der Tierhaltung.
Die IVU-Richtlinie enthält bestimmte Grundpflichten (z. B. das Ergreifen aller geeigneten Vorsorgemaßnahmen gegen Umweltverschmutzungen, insbesondere durch den Einsatz der besten verfügbaren Technologien), aber auch ganz konkrete Auflagen (z. B. in Bezug auf Emissionsgrenzwerte für Schadstoffe, Maßnahmen zum Schutz von Boden, Wasser und Luft, sowie zur Behandlung der Abfälle).
Weitere Informationen
IVU-Richtlinie 2010/75/EU vom 24. November 2010 (Neufassung)
EU-Kommission - Weitere Informationen