Jahresbericht 2012: EU-Rechnungshof empfiehlt Änderung der Ausgabenvorschriften der EU
Nachhaltigkeit & Wirtschaft (Greenjobs)
Der Jahresbericht über die Ausführung des EU-Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2012 wurde am Dienstag, 5. November 2013, vom Europäischen Rechnungshof (EuRH) veröffentlicht. In dem Bericht wird festgestellt, „dass in den meisten Ausgabenbereichen weiterhin keine umfassende Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften gegeben ist“.Der EuRH spricht sich deshalb dafür aus, „die Ausgabenvorschriften der EU zu überdenken, und empfiehlt eine Vereinfachung des rechtlichen Rahmens.“
„Die vom EuRH geschätzte Fehlerquote für die Ausgaben aus dem EU-Haushalt als Ganzes betrug im Haushaltsjahr 2012 4,8 % (3,9 % im Jahr 2011). Im Jahr 2012 waren alle Bereiche, die operative Ausgaben umfassen, in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet.“ Es handelt sich dabei um eine Schätzung der Mittel, die gar nicht hätten „verausgabt werden dürfen, da sie nicht in Übereinstimmung mit den betreffenden Rechtsvorschriften eingesetzt wurden.“
Der Ausgabenbereich „Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt, Fischerei und Gesundheit“ ist laut Angaben des EU-Rechnungshofes mit einer geschätzten Fehlerquote von 7,9 % der fehlerträchtigste Ausgabenbereich, gefolgt vom Ausgabenbereich „Regionalpolitik, Energie und Verkehr“ mit einer geschätzten Fehlerquote von 6,8 %.
„Im Fall der meisten fehlerbehafteten Vorgänge in den der geteilten Mittelverwaltung unterliegenden Bereichen (u. a. Landwirtschaft und Kohäsion) verfügten die Behörden der Mitgliedstaaten über genügend Informationen, um die Fehler aufzudecken und zu berichtigen“, kritisiert der EuRH.
EU-Rechnungshof Pressemitteilung
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