Juristische Studie gibt ersten umfassenden Überblick über Haftungsprobleme der Nuklearkatastrophe von Fukushima
Klima & Energie
Studie im Auftrag des Max-Planck-Instituts versucht Kosten des Atomreaktorunfalls von Fukushima zu errechnen.Mit Ersatzforderungen von bis zu 90 Milliarden Euro als Folge des Atomreaktorunfalls von Fukushima rechnet der Jurist Julius Weitzdörfer, der im Auftrag des deutschen Max-Planck-Instituts versucht hat, die Folgekosten der Katastrophe zu kalkulieren.
Der Jurist rechnet mit Entschädigungsansprüchen einer großen Zahl von Opfergruppen. Dazu zählen nicht nur die evakuierte Bevölkerung, sondern auch das Kraftwerkspersonal, Bauernverbände, Fischereikooperationen sowie Industrie- und Tourismusunternehmen.
Der AKW-Betreiber TEPCO sei laut Studienautor unbeschränkt haftbar.
Der Staat hätte allerdings bereits Pauschalzahlungen für betroffene Bürger angeordnet, womit auch alle japanischen Steuerzahler die Kosten des Atomreaktorunfalles mittragen müssten. Auch Beitragszahlungen von anderen Stromanbietern zur Minderung der wirtschaftlichen Bürde von TEPCO werden diskutiert, was bedeutet, dass wiederum die japanische Bevölkerung die Kosten des Atomunfalls mittragen müsste, da diese Beiträge wahrscheinlich durch höhere Stromkosten an die Verbraucher verrechnet werden würden.
Die Frage, ob der japanische Staat wegen mangelnder Atomaufsicht haftbar gemacht werden kann, wird zur Zeit noch diskutiert.
Max-Planck-Gesellschaft Presseaussendung
Studie: Die Haftung für Nuklearschäden nach japanischem Atomrecht – Rechtsprobleme der Reaktorkatastrophe von Fukushima I (pdf)