Kampf der Biopiraterie – Diebstahl von biologischem Gengut durch reiche Staaten und Firmen
Natur & Biodiversität
Der Begriff Biopiraterie beschreibt die Verwendung genetischen Materials von Pflanzen und Tieren aus Drittstaaten, das sich andere Länder oder Konzerne einfach aneignen.Anfang Oktober hat die EU-Kommission deshalb einen Vorschlag präsentiert, der den Zugang zu genetischen Ressourcen aus Drittländern rechtlich regeln soll. „Der Vorschlag, ein Verordnungsentwurf zur Umsetzung des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und den Vorteilsausgleich, soll die Rechte der Länder sowie der indigenen und lokalen Gemeinschaften schützen, die erlauben, dass ihre genetischen Ressourcen und das damit zusammenhängende traditionelle Wissen genutzt werden, und Forschern aus Europa zu niedrigen Kosten und mit hoher Rechtssicherheit verbesserten und zuverlässigen Zugang zu qualitativ hochwertigen Proben dieser genetischen Ressourcen gewähren“, schreibt die EU-Kommission in einer Pressemitteilung.
Durch die vorgeschlagene Verordnung werden die Nutzer unter anderem dazu verpflichtet zu prüfen, ob der Zugang zu den genetischen Ressourcen und dem damit zusammenhängenden traditionellen Wissen im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften des Ursprungslands erfolgt ist und ob die daraus entstandenen Vorteile ausgewogen und gerecht aufgeteilt werden.
Zusätzlich soll ein EU-Register von zuverlässigen Sammlungen wie zum Beispiel Saatgutbanken und botanischen Gärten erstellt werden, in denen die Sammlungen ausgewiesen sind, die der Verpflichtung unterliegen, nur vollständig dokumentierte Proben genetischer Ressourcen zur Verfügung zu stellen, berichtet die EU-Kommission.
Ferner wird eine EU-Plattform eingerichtet, um die Zugangsbedingungen in den Mitgliedstaaten zu vereinfachen.