Keine Gentechnik auf freiem Feld: Kommission will nationale Verbote ermöglichen
Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz
Zukünftig sollen Mitgliedstaaten nationale Anbauverbote für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) erlassen dürfen, auch wenn diese EU-weit erlaubt sind. Den lang erwarteten Legislativvorschlag dazu hat die Europäische Kommission am 13. Juli 2010 vorgelegt.Nationale Verbote waren bisher nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Kommission möglich. In Zukunft soll ein nationales Anbauverbot auch ohne Zustimmung der Kommission möglich sein.
Im Gegenzug erhofft sich die Europäische Kommission raschere Zulassungsverfahren für GVOs– weshalb Umweltorganisationen wie Greenpeace oder die BiobäuerInnenorganisation IFOAM (International Federation of Organic Agriculture Movements) die Vorschläge kritisch sehen. IFOAM sieht keine Lösung für das Problem der Kontamination herkömmlichen Saatguts mit GVO, und fordert stattdessen EU-weite Gesetze zum Schutz des konventionellen Anbaus.
Am Zulassungsverfahren selbst wird sich nichts ändern. Das nationale Verbot gilt allerdings nur für den Anbau, nicht für die Vermarktung.
Gleichzeitig mit dem Legislativvorschlag legte die Europäische Kommission auch eine erläuternde Mitteilung sowie neue Leitlinien für die Koexistenz, den Schutz konventioneller Pflanzen vor der Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen, vor, die es den Mitgliedstaaten erlauben, strengere Grenzwerte für Kontaminationen vorzuschreiben.
Der Legislativvorschlag für nationale Anbauverbote unterliegt dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (ehemals Mitentscheidungsverfahren). Die neuen Leitlinien zur Koexistenz gelten ab sofort.
Pressemeldung Kommission
Website zum Kommissonsvorschlag
Pressemeldung Greenpeace
Website IFOAM