Kennzeichnung: Europäisches Parlament für strengere Grenzwerte

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Anfang Juli 2002 stimmte das Europäische Parlament in erster Lesung für strengere Grenzwerte in Zusammenhang mit der Kennzeichnungspflicht für GVOs: für Verunreinigungen durch in der EU zugelassene GVOs soll ab einem Grenzwert von 0,5% Kennzeichnungspflicht bestehen. In der EU nicht zugelassene GVOs sollen gänzlich verboten sein, es soll also gar kein Grenzwert festgesetzt werden. Darüberhinaus stimmte das EP für Kennzeichnungspflicht auch für Produkte, in denen GVOs nicht mehr nachweisbar sind, und die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Futtermitteln.

Pressebericht EP
Angenommener Text (ab Seite 6) (pdf 688kb)