Kennzeichnung von Gen-Pollen in Honig

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Das Plenum des EU-Parlaments hat sich am 15. Jänner 2014 dafür ausgesprochen, dass Honig erst dann als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden muss, wenn er zu mehr als 0,9 Prozent aus Gen-Pollen besteht.

Damit haben sich die Abgeordneten mehrheitlich gegen eine Beschlussvorlage des Umweltausschusses gewandt, die eine Kennzeichnung auch unterhalb dieser Grenze gefordert hatte. Der Parlamentsbeschluss geht dennoch über den Kommissionsvorschlag zur Revision der Honigrichtlinie hinaus. Die Kommission hatte vorgesehen, Pollen als "natürlichen Bestandteil" von Honig zu definieren. Damit hätten auch größere Mengen von Gen-Pollen im Honig nicht gekennzeichnet werden müssen. (am, Quelle, DNR)

Quelle, DNR: Kennzeichnung von Gen-Pollen in Honig
EU-Parlament Pressemitteilung