Kennzeichnung von Nanomaterialien: Belgische EU-Präsidentschaft ist dafür
Chemie & Nanotechnologie
Geht es nach der belgischen Ratspräsidentschaft, sollen die KonsumentInnen künftig besser über die Präsenz von Nanomaterialien in Produkten informiert werden – außerdem sollen Nanomaterialien bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgt werden können.Die belgische EU-Ratspräsidentschaft schlägt vor, im Rahmen der Überarbeitung der REACH-Chemikalienverordnung eine Kennzeichnungspflicht für Nanomaterialien in Verbraucherprodukten einzuführen. Dadurch sollen KonsumentInnen besser über die Präsenz und die Eigenschaften von Nanomaterialien in Produkten informiert werden. Zusätzlich soll ein Verzeichnis für Nanomaterialien eingeführt werden, das es ermöglicht, Nanomaterialien bis zu ihrem Ursprung zurückzuverfolgen.
Im Zuge der Überarbeitung der REACH-Verordnung im nächsten Jahr wird auch die nanospezifische Gesetzgebung überprüft. Notwendig wird dies, da immer mehr Nanomaterialien ohne Risikobewertung in Produkte gelangen.
Paul Magnette, der belgische Minister für Konsumentenschutz und Umwelt, argumentiert, dass die KonsumentInnen zumindest über das Vorhandensein, die Eigenschaften und mögliche Gesundheitsschäden von Nanomaterialien informiert werden müssen. Um die Nanomaterialien auch für eine breite Öffentlichkeit akzeptabel zu machen, müssen die bestehenden Unsicherheiten beseitigt werden. Andernfalls gehe man das Risiko ein, dass die Nanotechnologie auf ähnliche Ablehnung stoßen wird wie die Gentechnik, warnt Magnette.