Klage gegen EU-Vorgaben zur Luftreinhaltung gescheitert

22. Feb 19

Mitte letzten Jahres hat die EU neue Vorgaben zu Emissionsgrenzen für Stickoxide und Quecksilber beschlossen. Gegen diese hatten deutsche Kohlekraftbetreiber geklagt – und verloren wie erst rund zwei Monate nach Scheitern der Klage bekannt wurde.

Dieses Thema ist auch im teilweise hart kritisieren Endbericht der deutschen Kohlekommission zu finden. Dort werden die neuen europaweiten Bandbreiten für Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen erwähnt – ebenso die Ablehnung der deutschen Regierung wegen „fehlerhafter“ Werte für Stickoxide und Quecksilber und anhängige Klagen. Allerdings war zum Erscheinen des Berichts der Kohlkommission die Klage der deutschen Kohlekraftwerksbetreiber schon gescheitert.

Bereits am 13. Dezember 2018 hatte das Gericht der Europäischen Union die Klage der Branchenverbände Euracoal und Debriv sowie der Kohleverstromer Leag, Mibrag und Eins Energie gegen die von der EU-Kommission beschlossenen Emissionsbandbreiten bei Stickoxiden und Quecksilber als "unzulässig" zurückgewiesen. Die Begründung dafür war, dass keine unverrückbaren Grenzwerte gelten, sondern sogenannte Emissionsbandbreiten.

 

Klimareporter: Kohlebranche scheitert an EU